12.11.2024
09:00 Uhr
12.11.2024
15:30 Uhr
Dies ist ein Online-Seminar. Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn
Preis netto €295,00
zzgl. 19,00% MwSt. entspr. €56,05Preis brutto €351,05
Die Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland schließen Verträge mit privaten Unternehmen um diverse Projekte zu realisieren. Die Verwaltung wird hierbei privatrechtlich tätig. Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen regeln. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Unternehmen und der Regelungsbedarf entsprechend hoch.
Primäres Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Durch die Gebote des Verfassungsrechts, insbesondere das Gleichbehandlungsrecht, die Nichtdiskriminierung und das Transparenzgebot soll einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sichern und Korruption wirksam verhindern.
Öffentliche Auftraggeber sind dabei nicht ausschließlich öffentliche Einrichtungen, sondern auch bestimmte private Unternehmen, insbesondere kommunale Unternehmen (Verkehrsbetriebe, Trink- und Abwasserunternehmen und Energieversorgungsunternehmen). Dabei ist zu unterscheiden, ob die Vergabe ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgen sollte. Danach bemisst sich,
Weitere Seminarschwerpunkte sind ferner:
Sie erhalten zu jedem unserer Seminare entsprechende Gesetze, ein Teilnahmezertifikat und ein umfangreiches Skript.
Es besteht die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen zuvor einzusenden. Sollten weitere Fragen auch nach dem Seminar auftreten, sind wir jederzeit für Sie ansprechbar.
Hinweis: Zum Seminar findet, wie üblich, ein Mittagessen statt, zu dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen sind.
Wir bieten dieses Seminar auch als Inhouse-Schulung an.
Wir empfehlen zur Vertiefung das Seminar: „Die Anwendung der VOB“