Nicht nur Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in der Verwaltung, sondern auch Bestandsmitarbeitern (mit und ohne Verwaltungsausbildung) fällt es häufig schwer, einen Zugang zum abstrakten allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden. Zwar eignet man sich relativ schnell „Inselwissen“ an, mit dem man den Verwaltungsalltag besteht, der Überblick über das große Ganze fehlt jedoch häufig. Dieser ist jedoch enorm wichtig, um die Materie insgesamt zu durchdringen und dadurch auch auf neue Situation schnell und angemessen reagieren zu können. Das Seminar wendet sich auch an all diejenigen, deren verwaltungsrechtliche Ausbildung schon länger zurückliegt. Hier gilt es, bestehendes Wissen aufzufrischen bzw. zu aktivieren. Im verwaltungsrechtlichen Alltag geraten die verwaltungsrechtlichen Details regelmäßig in Vergessenheit.
Schwerpunkte dieses Seminars sind ferner:
- Rechtsquellen und methodischer Umgang des Verwaltungsrechts – Grundgesetzliche Rechtsquellen
- Struktur des LVwG SH
- Grundbegriffe des Verwaltungsrechts: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe
- Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht
- Der Verwaltungsakt; Bekanntgabe und Zustellung
- Die Drei-Tages-Fiktion
- Das verwaltungsrechtliche Ermessen
- Rechtmäßige Verwaltungsakte – rechtswirksame Verwaltungsakte
- Überblick über die Verwaltungsvollstreckung